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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nele Prinz (im folgenden Fotografin/Designerin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin/Designerin durch den/die Kunden/in, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn die auftraggebende Person den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin/Designerin diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin/Designerin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit die Fotografin/Designerin Kostenvoranschläge oder Angebote erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin/Designerin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin/Designerin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 
  2. Die Fotografin/Designerin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung der auftraggebenden Person in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die der auftraggebenden Person nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin/Designerin ausgewählt.
  4. Sind der Fotografin/Designerin innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  5. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  6. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin/Designerin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

III. Urheberrecht

  1. Der/die Kunde/in erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin/Designerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Das Urheberrecht der Bilder/Werke liegt immer bei der Fotografin/Designerin.
  3. Die von der Fotografin/Designerin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch der auftraggebenden Person bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  4. Überträgt die Fotografin/Designerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das ein-fache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin/Designerin.
  6. Die auftraggebende Person hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  7. Bei der Verwendung der Bilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin/Designerin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin/Designerin zum Schadensersatz.
  8. Der/die Kunde/in hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der/die Kunde/in erwirbt grundsätzlich – wenn nicht anders vereinbart – nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  2. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin/Designerin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  3. Die Fotografin/Designerin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos/Werke zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, von der auftraggebenden Person zu tragen.
  3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Die auftraggebende Person gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin/Designerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum der Fotografin/Designerin.
  5. Hat die auftraggebende Person der Fotografin/Designerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  6. Wünscht die auftraggebende Person während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin/Designerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Das Honorar gemäß III. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 
  8. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

IV. Haftung

  1. Die Fotografin/Designerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt der auftraggebenden Person. Die auftraggebende Person trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist die auftraggebende Person für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 
  3. Die Fotografin/Designerin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  4. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin/Designerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rah-men der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  6. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der auftraggebende Person.

V. Leistungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin/Designerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin/Designerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin/Designerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern die auftraggebende Person nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der auftraggebende Person kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Ein vereinbarter Termin zwischen der auftraggebende Person und der Fotografin/Designerin sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte die Fotografin/Designerin auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sie sich um einen Ersatztermin, die auftraggebende Person verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin. Sollte es der auftraggebenden Person nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit der Fotografin besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von 50% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden. Sollte eine Terminreservierungsgebühr von dem/der Kunden/in entrichtet worden sein, so wird diese von der Fotografin nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurückerstattet.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der auftraggebende Person können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung

  1. Die auftraggebende Person kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
  3. Die auftraggebende Person ist verpflichtet, bei Bilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Die Fotografin liefert seine Arbeiten zumeist binnen vier Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor-lage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Rekla-mation ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch die auftraggebende Person entwickelt/gedruckt wer-den, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der/die Kunde/in Vollkaufmann/-frau ist, der Wohnsitz der Fotografin/Designerin.

© Nele Prinz – Fotografin/Kommunikationsdesignerin – Klopstockstraße 18 – 65187 Wiesbaden – Deutschland – Juni 2023